Dauerhaft wirken

Zustiftung

Die Zustiftung geht in das Stiftungskapital und wirkt langfristig — mit besonderen steuerlichen Vorteilen.

Die Zustiftung ist eine freiwillige unentgeltliche Zuwendung an eine gemeinnützige Stiftung, die in das Kapital der Stiftung (Vermögensstock) eingeht und im Jahr der Zustiftung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Betrag von 1.000.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden kann. Diese Abzugsmöglichkeit ist neben dem Spendenabzug einer Einzelspende möglich.

→ Anwendungsschreiben des Finanzministers vom 18.12.2008 (PDF)

Stiftungsfonds

Der Stiftungsfonds ist eine besondere Form der Zustiftung. Die Zustiftung geht in das Stiftungskapital (Grundstockvermögen) der Stiftung ein. Der Stifter kann den Fonds zu Lebzeiten oder von Todes wegen jederzeit aufstocken. Der Fonds kann den Namen des Zustifters, eines nahen Verwandten oder eine Sachbezeichnung tragen. Die Stiftung kann aufgrund einer Vereinbarung mit dem Stifter dessen gemeinwohlorientiertes Engagement in der Öffentlichkeit darstellen. Als Teil des Stiftungskapitals dient der Fonds ausschließlich den satzungsgemäßen Zwecken der Stiftung.

Beratung & persönlicher Kontakt

Wenn Sie eine Zustiftung oder einen Stiftungsfonds z.B. für eine der mehr als 50 verschiedenen Autoimmunerkrankungen erwägen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Vorstandsvorsitzenden:

Prof. Dr. D. Kabelitz Institut für Immunologie UKSH Campus Kiel Arnold-Heller-Straße 3, U30 24105 Kiel

→ Kontakt aufnehmen

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